Für eine soziale CO2-Bepreisung als Schritt zur Klimagerechtigkeit – Das Konzept der Sektion Acht

Die Klimakrise wird immer akuter und die Politik macht viel zu wenig. Um noch zur rechten Zeit zu handeln, fordern wir eine CO2-Bepreisung. Der Preis muss viel höher sein als die aktuelle CO2 Steuer, und mit den vereinbarten Klimazielen im Einklang stehen. Eine sinnvolle CO2-Bepreisung ist ein wirkungsvolles Werkzeug mit wichtigen Lenkungseffekten. Gleichzeitig muss die Bepreisung sozial und gerecht sein: mit einer progressiven Rückerstattung zahlen Geringverdiener keinen Cent mehr.

Wie funktioniert CO2-Bepreisung und warum braucht es sie?

CO2-Emissionen sind der Hauptgrund für die Klimakrise, und allein in Österreich werden für 2030 bereits Klimawandel-bedingte Schäden in Höhe von mindestens 3-6 Milliarden Euro pro Jahr erwartet1. Diese Schäden, sowie auch die Kosten für mögliche Strafzahlungen durch das Verfehlen der Klimaziele, werden letztlich von der Allgemeinheit getragen. Daher muss der Ausstoß von CO2 etwas kosten, um rechtzeitig einen starken Anreiz für die Reduktion von CO2-Emissionen zu setzen. Eine CO2-Bepreisung in angemessener Höhe, zum Beispiel in Form einer CO2-Steuer, ist daher ein wichtiger Schritt um Kostenwahrheit zu schaffen. Zugleich bietet sie den notwendigen Lenkungseffekt, um Emissionen zu verringern. Sie erhöht den Preis für fossile Brennstoffe, sodass dadurch klimafreundlich produzierte Produkte und emissionsarme Verkehrsmittel konkurrenzfähiger werden. Dabei ist sie zielgerichtet und zeichnet sich durch geringen bürokratischen Aufwand aus. 

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer können in Form einer „Klimaprämie” eins zu eins an die Bürger:innen zurückgezahlt werden. Der Lenkungseffekt besteht selbst dann, wenn Kosten überkompensiert werden (d.h. man bekommt mehr zurück, als man an Steuern bezahlt), denn umweltfreundliches Verhalten wird in jedem Fall belohnt. Eine “klimasoziale” CO2-Bepreisung kostet eine Mehrheit der Verbraucher:innen am Ende keinen Cent mehr und kann über eine progressive Rückerstattung sozial gerecht gestaltet werden2.

Auch wenn eine CO2-Bepreisung ein zentrales Instrument im Kampf gegen die Klimakrise sein kann, muss sie selbstverständlich von ergänzenden Instrumenten begleitet werden. Maßnahmen wie der rasche Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Subventionen für erneuerbare Energieträger oder für einen Heizungstausch können zudem die Lenkungseffekte der Bepreisung verstärken. Dieser Verstärkungseffekt passiert, indem derartige Maßnahmen die Verfügbarkeit von Alternativen vorantreiben, die auch sozial benachteiligten Gruppen zugänglich sind.

Beispiel Schweden: Schweden hat seit 1991 eine CO2-Steuer in Höhe von um die 118 Euro pro Tonne CO2-Emissionen (2022), einem der höchsten CO2-Steuersätze weltweit. Etwa 95% der schwedischen fossilen CO2-Emissionen werden durch die CO2-Steuer oder das EU-Emissionshandelssystem abgedeckt. Obwohl es schwierig ist, den Effekt der CO2-Steuer auf Emissionen und BIP-Wachstum zu berechnen, sind in Schweden CO2-Emissionen 2019 im Vergleich zu 1990 um 29% gesunken, während über den gleichen Zeitraum das BIP pro Kopf um mehr als 50% gewachsen ist. Eine Studie zeigt, dass höhere Steuern auf Kraftstoffe zu 11% Reduktion von CO2-Emissionen zwischen 1990-2005 geführt haben3. In Schweden gibt es jedoch keine Rückerstattung oder Zweckbindung der Steuereinnahmen.

Wie ist CO2-Bepreisung bisher in Österreich gestaltet und was muss aus sozialdemokratischer Sicht verbessert werden?

Seit Oktober 2022 wird in Österreich eine CO2-Steuer von anfangs 30 Euro pro Tonne CO2 eingehoben, die mit Jänner 2023 auf 32,50 Euro gestiegen ist. Ursprünglich waren für 2023 bereits 35 Euro geplant, jedoch wurde der Anstieg aufgrund der gestiegenen Energiepreise abgeschwächt. Geplant ist, die CO2-Steuer 2024 weiter auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro zu erhöhen. Diese CO2-Steuer wird auf in Österreich hergestellte oder importierte Kraftstoffe entrichtet, wodurch die Heiz- und Treibstoffkosten ansteigen4. Die CO2-Steuer wurde 2022 durch einen Klimabonus in der Höhe von EUR 250 für in Österreich lebende Erwachsene ausgeglichen (zuzüglich einer einmaligen Inflationsabgeltung von 250 Euro). Die Rückerstattung durch den Klimabonus 2022 war für den Großteil der Haushalte wesentlich höher als die Mehrbelastung durch die CO2-Steuer. Für 2023 betrug der Klimabonus regional gestaffelt von EUR 110 (Hauptwohnsitz Wien) bis EUR 220.  

Seit ihrer Vorstellung im Jahr 2021 gab es zahlreiche berechtigte Kritik an der CO2-Steuer der türkis-grünen Regierung. Aus unserer Sicht sind hier vor allem diese Punkte zu nennen:

  • Aufgrund des immer noch ausstehenden Klimaschutzgesetzes gibt es keinen gesetzlich vorgesehenen Pfad für die Reduktion der Treibhausgasemissionen in Österreich. Dennoch ist klar, dass eine CO2-Bepreisung in der derzeit vorgeschlagenen Höhe keinen signifikanten Beitrag zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele auf nationaler und EU-Ebene leisten kann. Diese sehen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 sowie die Klimaneutralität bis 2040 vor. Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen und um Strafzahlungen sowie enorme Kosten durch die Auswirkungen des Klimawandels5 zu vermeiden, muss Österreich bei der CO2-Bepreisung in einer Reihe mit den progressivsten Ländern Europas stehen6. Im Gegensatz zum aktuell in Österreich umgesetzten Modell, muss eine angemessene Höhe des CO2 Preises im Einklang mit nationalen, europäischen und internationalen Klimazielen stehen. 
  • Bereits eine pauschale Rückerstattung pro Kopf hat eine progressive Wirkung7, u.a. weil ein Pauschalbetrag von bspw. 250 Euro für ärmere Menschen viel stärker ins Gewicht fällt. Dennoch wäre eine einkommensabhängige Rückerstattung des Steueraufkommens zu bevorzugen. Dadurch wird es möglich, dass einkommensschwache Personen noch stärker überkompensiert werden, da mit steigendem Einkommen die Höhe der Rückerstattung entsprechend abfällt. Eine solche Steigerung der Progressivität der Maßnahme ist aus unserer Sicht auch aufgrund des durchschnittlich CO2-intensiveren Lebensstils einkommensstarker Personen sinnvoll, insbesondere da manche Aktivitäten (z.B. der internationale Flugverkehr) derzeit keiner Bepreisung unterliegen. Für Härtefälle, wo eine spezielle Lebenssituation zu einer unzumutbaren Belastung durch die CO2-Bepreisung führen würde, soll ein entsprechender Fonds eingerichtet werden.
  • Mieter:innen werden gezwungen, die vollen Mehrkosten für die CO2-Bepreisung zu tragen, obwohl sie auf die Dämmung und das Heizungssystem ihres Zuhauses keinen Einfluss haben. Dadurch gibt es keinerlei finanzielle Anreize für Vermieter:innen die Energieeffizienz zu erhöhen. Hier könnte man, ähnlich wie in Deutschland, eine Teilung der Kosten zwischen Mieter:in und Vermieter:in in Betracht ziehen, welche sich am Energieausweis orientiert. Je weniger energieeffizient eine Wohnung ist, desto größer wäre dann der Kostenanteil, der von dem/der Vermieter:in zu tragen ist8.
Fazit

Auch wenn die CO2-Bepreisung nur ein Baustein der ökologischen Wende ist, sind sich nahezu alle Ökonom:innen und Klimaforscher:innen einig, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Emissionen leisten kann. Ob eine CO2-Steuer soziale Härten schafft oder nicht, liegt in erster Linie an ihrer Ausgestaltung. Insbesondere Modelle, in denen das Steueraufkommen an die Bevölkerung rückerstattet wird, zeigen besonders günstige Verteilungseffekte für Personen mit niedrigem Einkommen. Werden Möglichkeiten zur Kompensation voll ausgeschöpft und um ergänzende Begleitmaßnahmen wie einen Härtefallfonds ergänzt, bergen auch höhere Preise für CO2 keinen sozialen Sprengstoff.

Quellen